Jeder Baumeigentümer ist gem. § 823 Abs. 1 BGB für einen sicheren Zustand seiner Bäume verantwortlich. Durch eine regelmäßig Kontrolle können Schäden am Baum rechtzeitig erkannt und notwendige Maßnahmen durchgeführt werden, bevor eine Gefahr für Personen oder Sachen entstehen.
Vom Standort und dem Zustand des Baumes (Alter, Vitalität, Schäden) ist der Umfang der Kontrolle und der Kontrollintervall abhängig.
Die Baumkontrollen werden vom Boden aus, nach FLL-Baumkontrollrichtlinien, durchgeführt:
Anhand von definierten Schadsymtome stelle ich die Standsicherheit, die Bruchsicherheit und die Vitalität Ihres Baumbestandes fest.
Viele Fälle von Baumversagen sind anhand der Ausbildung bestimmter Defektsymtome vorhersehbar. Insbesondere Pilzfruchtkörper bestimmter holzabbauender Arten lassen Rückschlüsse auf eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit zu.
Die Ergebnisse der Regelkontrollen werden schriftlich sowie digital dokumentiert und Ihnen jährlich vorgelegt. Im Rahmen aller, von uns angebotenen Schnittmaßnahmen wird auf die Anforderungen Ihrer Verkehrssicherungspflicht und die Straßenverkehrsordnung geachtet und Lichtraumhöhen im Verkehrsraum entsprechend hergestellt.
Gutachten
Im Streitfall zum Thema Baum kann ein Gutachten helfen.
Gehölzwertermittlung
Was ist ein Baum Wert? Diese Frage stellt sich wenn ein Baum beschädigt oder zerstört wurde. Oder wenn ein Grundstück mit Baumbestand, z.B. für Straßenbau o.ä., in Anspruch genommen wird. Die Gehölzwertermittlung führe ich nach der Methode Koch durch. Diese Methode zur Wertermittlung von Bäumen und anderen Gehölzen wird vom BGH anerkannt.
Beratung
Wir bieten Ihnen eine kostenlose und umfassende Beratung auf dem Gebiet der Baumpflege an, bei der Ihre Fragen ausführlich beantwortet werden. Ihren Wünschen entsprechend unterbreiten wir Ihnen im Anschluss ein unverbindliches Angebot für nachfolgende Leistungen:
- Baumpflege
- Baumsicherung
- Baumfällung
- Baumkontrolle nach FLL-Richtlinien
- Untersuchung und Beurteilung von Bäumen bei Baumaßnahmen
- Stand- und Bruchsicherheitsprüfung
- Baumschutz auf Baustellen (Umweltbaubegleitung/Ökologische Baubegleitung)
- Hilfestellung bei der Einholung von Baumfällgenehmigungen
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